Community-Masken
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*gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen

Mund-Nasen-Masken für alle – flatten the curve

Masken für Alltag und Helden-Berufe

Was bislang nur in asiatischen Ländern üblich war, setzt sich im Zusammenhang mit der durch den Corona-Virus verursachten Pandemie auch in Deutschland durch: Menschen tragen auf Straßen und Plätzen, in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte Community-Masken. Was zunächst auf freiwilliger Basis erfolgte, ist nun in ganz Deutschland vielerorts Pflicht.

Maskenpflicht in allen Bundesländern

So gilt seit dem 29. April in allen Bundesländern die Maskenpflicht – wenn auch teilweise in unterschiedlicher Ausprägung. In Berlin und in Brandenburg bezieht sich die Maskenpflicht aktuell lediglich auf den Nahverkehr. In allen anderen Bundesländern gilt sie auch beim Einkaufen sowie in Räumlichkeiten von Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben.

Das erste Bundesland, das die Maskenpflicht einführte, war Sachsen. Hier startete sie am 20. April. Alle anderen Bundesländer zogen wenige Tage später nach und erließen entsprechende Verordnungen. So ist es Teil der Maskenpflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn Sie ein Geschäft betreten oder den Bus, die Bahn oder ein Taxi nutzen wollen. Für überdachte Flächen von Einkaufszentren, Räume von Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie abgeschlossene Verkaufsstände gilt die Maskenpflicht in den meisten Bundesländern ebenfalls.

Geltungsbereiche der Maskenpflicht

Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, dürfen Geschäfte und Unternehmensräume nicht betreten und öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen. Wie die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert wird und welche Sanktionen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht drohen, wird in den Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. Teilweise wurde die Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht bereits in den Bußgeldkatalog aufgenommen.

Besonders teuer kann es für Ladenbesitzer in Bayern werden, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Maske trägt: Bis zu 5000 Euro Bußgeld können erhoben werden. Kontrolliert werden soll generell von Ordnungsämtern, Polizei, Bundespolizeit und U-Bahn-Wachen.

Warum ist die Maskenpflicht sinnvoll?

Menschen, die Mund-Nasen-Masken beziehungsweise Community-Masken tragen, verringern – bei gleichzeitiger Beachtung der Ausgangsbeschränkungen sowie der Abstands- und Hygieneregeln – das Ansteckungsrisiko für die Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung.

Denn die allermeisten von uns können nicht wissen, ob sie bereits infiziert sind. Die Inkubationszeit ist lang, und die Infektion geht bei vielen asymptomatisch vonstatten – also ohne das Auftreten von Symptomen und von daher unbemerkt.

Wir alle kommen immer wieder – auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen – mit anderen zusammen, und nicht nur wir haben Eltern, Großeltern oder bringen den älteren Nachbarn den Einkauf an die Tür – sondern auch die Frau, die vor Ihnen an der Supermarktkasse steht, oder den Mann, der im Bus eine Reihe weiter vorn sitzt.

Da ist es gut zu wissen, wie man all die Menschen, mit denen man zusammentrifft, schützen kann und auch ohne nachgewiesene Infektion auf Nummer Sicher geht. Denn das Ziel nicht nur der Maskenpflicht, sondern aller Social-Distancing-Maßnahmen (Maßnahmen räumlicher Trennung) ist es, die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts zwischen Personen, die bereits infiziert sind, und solchen, die nicht infiziert sind, zu verringern, um die Covid-19-Übertragung, die Erkrankungsrate und letztlich auch die Sterberate zu minimieren. Die Kurve muss flach verlaufen. Je mehr Menschen eine Maske tragen, desto besser sind wir auch selbst geschützt.

Retten Sie Leben – tragen Sie Maske!

Mit der Maskenpflicht soll verhindert werden, dass sich das Corona-Virus allzu schnell ausbreitet. Daher gilt die Maskenpflicht für Orte, an denen der vorgeschriebene Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen nicht konsequent eingehalten werden kann und an denen aus diesem Grund die Infektionsgefahr groß ist. Die Mund-Nasen-Bedeckung hat die Aufgabe, den Tröpfchenausstoß beim Husten, Niesen, Sprechen und Lachen zu minimieren.

Es ist eine zusätzliche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) und den mit der Pandemie einhergehenden massenhaften Covid-19-Erkrankungen – und sollte unbedingt auch als Zusatzmaßnahme verstanden werden. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen einzuhalten, in die Ellenbeuge zu husten und zu niesen wie auch häufiges und gründliches Händewaschen haben durch die Einführung des Maskenpflicht nichts in ihrer Wichtigkeit eingebüßt.

Doch welche Arten von Mund-Nasen-Masken gibt es eigentlich? Wie unterscheiden sie sich? Und welche Maske ist für wen die richtige?

Arten von Masken – welche für wen?

Grundsätzlich werden Masken in drei Kategorien eingeteilt. Sie unterscheiden sich wesentlich hinsichtlich ihres Zwecks und ihrer Leistungsmerkmale.

1. Community-Maske / Mund-Nasen-Maske

Diese Mund-Nasen-Bedeckungen werden aus handelsüblichen Stoffen hergestellt – industriell oder als DIY-Maske (DIY – Do It Yourself) – und sind für den privaten Gebrauch bestimmt. Es handelt sich bei Community-Masken weder um Medizinprodukte noch um Schutzausrüstungsprodukte. Entsprechend haben sie keine derartige Testung und Zertifizierung durchlaufen. Das bedeutet auch, dass die Schutzwirkung von Mund-Nasen-Masken nicht verbrieft ist und nicht garantiert werden kann. Die Idee ist, andere vor Tropfen in der Ausatemluft der tragenden Person zu schützen. Je mehr Menschen eine solche Maske tragen, desto besser sind wir selbst geschützt.

Durch das Tragen einer Communitiy-Maske wird die Geschwindigkeit des Atemstroms gebremst und der Tröpfchenauswurf beim Husten oder Niesen reduziert. Außerdem sind Mund-Nasen-Masken aktuell ein gutes Signal: optisch für die anderen, haptisch für die Tragenden. Sie fallen auf und unterstützen so auch das Bewusstsein für social distancing und für den gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt in diesem Zusammenhang: „Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.“ Privat eine Community-Maske zu tragen ist sinnvoll und ratsam. Je mehr Menschen es tun, desto besser lässt sich die massenhafte Ansteckung in kurzer Zeit ausbremsen. Tragen Sie eine Community-Maske, kommen Sie der Maskenpflicht bei angemessener Handhabung vollumfänglich nach.

2. Chirurgische Masken – Mund-Nasen-Schutz

Bei chirurgischen Masken oder OP-Masken handelt es sich um industriell gefertigte Schutzmasken mit festgelegter Schutzwirkung. Das heißt, Schutzmasken dieses Typs sind nach der Norm EN 14683 für chirugische Masken zertifiziert. Diese Masken werden in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten im Umgang mit nicht infizierten Patienten verwendet. Die Idee ist, andere vor Tropfen in der Ausatemluft der tragenden Person zu schützen.

Angesichts der aktuellen Knappheit und der horrenden Preise, die teilweise dafür aufgerufen werden, gehören solche Masken in die Hände von medizinischen und pflegerischen Profis.

3. Filtrierende Halbmaske / FFP2- und FFP3-Maske

Filtrierende Halbmasken sind industriell gefertigte Atemschutzmasken mit einem CE-Zertifikat nach EN 149, der Norm für partikelfiltrierende Halbmasken. Allgemein sind sie als FFP2-Masken, FFP3-Masken (FFP – Filtering Face Piece) oder N95-Masken bekannt.

Diese Atemschutzmasken bieten den umfassendsten Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen und gelten als Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen des Arbeitsschutzes.

Ohne Ausatemventil und mit Zulassung als Medizinprodukt sind filtrierende Halbmasken (FFP) für medizinisches und pflegendes Personal sowie für Rettungs- und Einsatzkräfte vorgesehen, um bei direktem Kontakt mit Infizierten vor einer Übertragung von Viren und Bakterien zu schützen. In der Bauart mit Ausatemventil sind sie für alle nicht-medizinischen Einsätze zum Schutz vor Stäuben und Aerosolen geeignet.

Ist die private Verwendung einer FFP-Maske sinnvoll?

Nein, solange der Träger nicht zu einer Hochrisikogruppe gehört, auf keinen Fall. Diese Masken gehören ausschließlich in die Hände des medizinischen und pflegenden Personals sowie der Rettungs- und Einsatzkräfte!

Aktuell sind FFP-Masken im wahrsten Sinne des Wortes Mangelware. Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Senioren- und Pflegeheime beklagen den Mangel, haben – wenn überhaupt – nur äußerst knappe Vorräte für wenige Tage und enorme Probleme bei der Beschaffung.

Doch gerade hier muss das Personal sowohl sich als auch die Patienten bzw. Bewohner besonders gut schützen – in medizinischen und pflegerischen Berufen ist Eigenschutz zugleich Fremdschutz. Daher ist es extrem wichtig, dass FFP-Masken den Menschen, die in medizinischen und pflegerischen Berufen tätig sind, vorbehalten bleiben.

Sollten Sie im Besitz von FFP-Schutzmasken sein: Spenden Sie sie an Kliniken, Arztpraxen, Pflegeambulanzen oder Altersheime! Dort ist die Gefahr der Ansteckung und somit der explosionsartigen Verbreitung von Covid-19 am größten. Der Schutz der medizinisch und pflegerisch Arbeitenden – und damit auch all ihrer Patienten – ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse! Spenden Sie Ihre FFP-Maske – helfen Sie helfen!

 

Aktion: Spende eine Maske!

Spende eine Maske

 

Hinweis zu professionellen Schutzmasken

Medizinische Schutzausrüstung (medizinische Masken, chirurgische Masken, FFP2-Masken und FFP3-Masken) vertreiben wir aktuell nur an Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste, Polizei, Feuerwehr, Arztpraxen und andere Institutionen des Gesundheitssystems.

Sollten Sie nicht zu einer dieser Berufsgruppen gehören – sehen Sie bitte von Anfragen ab. Wir machen KEINE Ausnahmen!